Allgemeine Geschäftsbedingungen der Knauer & Knauer GmbH

(Stand: 01.09.2025)

I. Geltungsbereich

  1. Für unsere Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB) ausschließlich, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist.
  2. Entgegenstehende AGBs des Kunden oder von den nachstehenden AGBs abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  3. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Ware vorbehaltlos liefern.

II. Angebot und Annahme, Vertragsabschluss

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen, durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
  2. Abweichend von Ziffer 1 kommt der Vertrag auch dann zustande, wenn wir Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annehmen.
  3. Der Vertrag ist auch dann verbindlich, wenn wir erst nach Vertragsabschluss ein genaues Lieferdatum für die Ware nennen können.

III. Preise, Kosten, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Bei den mit den Kunden vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen enthalten und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Die Einlagerung der bestellten Ware ist bis zu 4 Wochen kostenfrei. Ab der 5. Woche werden dem Kunden Lagerhaltungskosten berechnet.
  3. Wird die Ware dem Kunden, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsschluss geliefert, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, wenn und soweit nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von
    Änderungen der Rohstoffpreise eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Erhöht sich der Preis um mehr als 40 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Soweit in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung nichts Abweichendes vermerkt ist, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt und ohne Abzug zahlbar.
  5. Wir sind berechtigt, nach Auftragserteilung und Prüfung der Ware im Ursprungsland, vom Kunden eine Abschlagszahlung von 50 % des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.
  6. Der Kunde darf nur mit rechtkräftig festgestellten, unbestrittenen oder mit von uns anerkannten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

IV. Lieferung, Liefertermine, Lieferverzug, Lieferstörungen

  1. Die Lieferung unserer Ware erfolgt in Säcken verpackt, die mindestens 20 kg oder mehr wiegen. Auf dem äußeren Jutesack befinden sich unser Logo sowie unsere Firmenanschrift und Herkunftsangaben zur Ware. Unter dem äußeren Sack befindet
    sich eine neutraler Sack ohne Aufschrift.
  2. Liefertermine sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich zugestanden sind, stets unverbindlich.
  3. Vereinbarte oder zugestandene Liefertermine und –fristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Hafen Hamburg verlassen hat bzw. bei Selbstabholung die Ware für den Kunden an der Rampe in Hamburg bereitgestellt wurde. Die Einhaltung von vereinbarten oder zugestandenen Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegende Verpflichtung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
  4. Können wir eine vereinbarte oder zugestandene Lieferfrist nicht einhalten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Liefern wir auch bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.
  5. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten oder zugestandenen Lieferfrist auf höhere Gewalt, Ernteausfall, Streik, Feuer, Wasser, Maschinenbruch, behördliche Eingriffe oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass wir uns bei Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befinden bzw. diese Ereignisse beim Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Führt eine solche Störung zu einem Lieferverzug von mehr als 4 Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
  6. Sollte der Kunde die Annahme der Ware grundlos verweigern, so stellen wir dem Kunden den hierdurch entstehenden Mehraufwand für die Rücksendung und Neulieferung, etc., in Rechnung.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  2. Während der Dauer und des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
  3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt uns der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden um mehr als
    10 % so werden wir auf Verlangen des Kunden die Sicherheit im entsprechenden Umfang freigeben.
  4. Der Kunde hat uns alle Maßnahmen Dritter (z. B. Pfändungen), die unsere Rechte gefährden können, unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen mitzuteilen. Der Kunde hat unsere Kosten für eine Intervention zu tragen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Dies ist als Rücktritt vom Vertrag zu werten. Wir sind in diesem Fall zur Weiterveräußerung der Ware befugt. Der Erlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

VI. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware im Hafen Hamburg auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Ware dem Spediteur oder Frachtführer übergeben haben.

VII. Annahmeverzug

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche oder Rechte bleibt vorbehalten.
  2. Dauert der Verzug des Kunden länger als 4 Wochen, hat der Kunde anfallende Lagerkosten zu tragen.

VIII. Rücktritt

  1. Wir brauchen nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
    vorhersehbar waren, wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und wir nachweisen, dass wir uns vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht haben. Über die vorgenannten Umstände werden wir den Kunden unverzüglich
    benachrichtigen und ihm die bereits erbrachten Leistungen unverzüglich erstatten.
  2. Wir sind zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über für seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die geeignet sind, unseren Zahlungsanspruch zu gefährden. Dies gilt auch, wenn der Kunde aufgrund objektiver Zahlungsunfähigkeit Zahlungen an uns einstellt, über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder der Kunde objektiv nicht kreditwürdig ist.
  3. Dem Kunden steht ein vertragliches Rücktrittrecht nur zu, wenn dies mit uns ausdrücklich vereinbart worden ist. Eine solche Vereinbarung kann auch nach Vertragsschluss erfolgen, indem wir einen vom Kunden erklärten Rücktritt, der nicht auf gesetzlichen Voraussetzungen beruht, akzeptieren. In diesem Fall sind wir
    berechtigt, vom Kunden Schadensersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Außerdem sind wir berechtigt für die infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transportkosten, Ersatz in voller Höhe zu verlangen.

IX. Änderungsvorbehalt/Abweichungen

Handelsübliche und für den Kunden zumutbare geringfügige Qualitätsabweichungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für geringfügige Mengenabweichungen.

X. Prüfung der Ware durch den Kunden

  1. Unsere Ware wird von uns im Ursprungsland mikrobiologischen Tests unterzogen und ist BIO-zertifiziert. Möchte der Kunde unsere Ware von einem Labor seiner Wahl zusätzlich prüfen lassen, erhält der Kunde auf Wunsch von uns kostenfrei eine Probe der gekauften Ware, welche im Ursprungsland oder in Hamburg genommen wird, zu Verfügung gestellt. Die Tests des Kunden erfolgen, bevor der Kunde die Ware in Verkehr bringt.
  2. Der Kunde wird uns von dem Testergebnis informieren.

XI. Gewährleistung und Mängelrügen

  1. Im Falle von Mängeln der Ware sind wir zur Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
    sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einem anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
  2. Wir können die Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
  4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die bei ihm durch natürliche Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Lagerräume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verarbeitung der Ware entstanden sind.
  5. Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind
    uns unverzüglich nach deren Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
  6. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen.

XII. Haftung

  1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verschulden eines unserer Vertreter oder Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
  3. Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst
    entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden, z. B. an anderen Rechtsgütern des Kunden. Der Haftungsausschluss gemäß den vorstehenden Sätzen 1 und 2 gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben.
  4. Wir haften auch nicht für einen eventuellen Produktionsausfall beim Hersteller oder einer Betriebsunterbrechung sowie für weitergehende Schäden, die durch Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstanden sind sowie für solche Schäden, die durch Außerachtlassung von uns erteilten Hinweisen durch den Kunden oder Dritte verursacht werden.
  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware Hamburg. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist München.
  3. Als Gerichtsstand wird München vereinbart.